
Regeln Halle A - guitarampire©
In Halle A befinden sich ausschließlich Angebote von Verstärkern und typischen Boden-Effektgeräten. Die Aussteller sind grundsätzlich verpflichtet, die sogenannte Zimmerlautstärke einzuhalten, um unter Nachweis der Funktionalität der Exponate dennoch allen Besuchern ein Gespräch zu ermöglichen. Da es sich hier um die Halle handelt, in der Verstärker und Effekte exponiert werden, gilt es, dem einen generellen Rahmen zu setzen, in dem ein reibungsloser Verlauf möglich ist.
- Der Messeleitung und dem autorisierten Personal ist Folge zu leisten.
- Es dürfen nur technisch einwandfreie Elektro-Geräte auf das Ausstellungsgelände gelangen. Der Aussteller garantiert für die Sicherheit seiner Exponate.
- In besonderen Fällen kann eine Anhebung der Lautstärke einzelner Exponate bei der Messeleitung oder deren Vertretern (in der Halle) beantragt werden. Die Genehmigung wird im Genehmigungsbuch für die jeweilige Standnummer eingetragen.
- Die Anhebung der Lautstärke gilt für maximal 3 Minuten.
- Es kann jeweils nur ein Exponat in den Genuss der Lautstärken-Anhebung gelangen.
- Eine weitere Lautstärken-Anhebung darf erst wieder 10 Minuten nach dem Ende einer bereits zuvor erteilten Genehmigungsphase erfolgen.
- Die Aussteller können je ein (1) Test-Instrument (Gitarre oder Bass) am Stand vorhalten.
- Dysfunktionen jedweder Exponate sind vom Anbieter in Verkaufsgesprächen kenntlich zu machen.
- Die Verstärker (Amplifier) sind auf oder unter dem Verkaufstisch zu positionieren und dürfen nicht in den angrenzenden Besucherkorridor hineinragen.
- Auf Anschlusskabel ist durch den Aussteller zu achten, um Stolperfallen zu vermeiden.
- Die Verhandlungen finden ausschließlich zwischen Anbieter und Interessent statt und sind an geltendes deutsches Recht gebunden (Zahlung, Übergabe / Verschaffen des Eigentums).
- Erworbene Exponate sind unverzüglich aus der Halle zu entfernen und dürfen hier nicht mehr gehandelt werden.
Unter der Einhaltung dieser Regeln ist in Halle A eine problemlose Demonstration der angebotenen Exponate möglich. Wir ersuchen Sie daher, sich dem verpflichtet zu fühlen. Eine Nichteinhaltung kann in besonderen Fällen zum Verweis aus der Halle durch die Messeleitung führen.